Netzzugang
Für die Nutzung des Gasverteilnetzes zur Belieferung von Letztverbrauchern durch Lieferanten setzt die Stadtwerke Meiningen GmbH die Regularien und Geschäftsprozesse gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005, das zuletzt am 13. Mai 2019 geändert worden ist, einschließlich der begleitenden Verordnungen sowie die Festlegungen der Regulierungsbehörden um. Die Stadtwerke Meiningen GmbH ist der Kooperationsvereinbarung des BGW/VKU beigetreten.
Unter dieser Maßgabe werden veröffentlicht:
Lieferantenrahmenvertrag nach KOV 10
Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag - Preisblatt Netznutzung Gas
Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag - Kontaktdaten
Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag - EDI-Vereinbarung
Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag - Ergänzende Bedingungen
Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag - Lastprofilverfahren
Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag - § 18 NDAV
Anlage 7 zum Lieferantenrahmenvertrag - Begriffsbestimmungen
Anlage 8 zum Lieferantenrahmenvertrag - Sperrung
Anlage 8.1 zum Lieferantenrahmenvertrag - Sperrauftrag
Anlage 8.2 zum Lieferantenrahmenvertrag - Rückmeldung Sperrauftrag
Anlage 8.3 zum Lieferantenrahmenvertrag - Auftrag Wiederherstellung
Anlage 8.4 zum Lieferantenrahmenvertrag - Rückmeldung Wiederherstellung
Bestätigung nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Die von der Stadtwerke Meiningen GmbH verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Verfahrensspezifische Parameter Netzbetreiber Stadtwerke Meiningen GmbH - gültig ab 01.03.2019