Netzzugang


Für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetz Meiningen zur Belieferung von Letztverbrauchern durch den Lieferanten setzt die Stadtwerke Meiningen GmbH die Regularien und Geschäftsprozesse gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung einschließlich der begleitenden Verordnungen sowie die Festlegungen der Regulierungsbehörden um.Das hier jeweils eingestellte Vertragsmuster entspricht vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag.Unter dieser Maßgabe werden veröffentlicht:

Netzzugang durch Lieferant und/ oder Letztverbraucher


Für die Netznutzung wird der Abschluss des hier verfügbaren, von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardvertrages vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss (Az. BK6-17-168) vom 20. Dezember 2017 die Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. In dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom vom 21.12.2020 (Az. BK6-20-160) wurden weitere Änderungen beschlossen. Gemäß den Festlegungen BK6-17-168 und BK6-20-160 sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Dem Netznutzer/Lieferanten muss außerdem ein Vertragsabschluss in Textform ermöglicht werden.

Netznutzungsvertag - gültig ab 01.04.2022

Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

Anlage Kontaktdatenblatt

Anlage Sperrauftrag Strom

Rückmeldung Sperrung

Entsperrauftrag

Rückmeldung Wiederherstellung

Wiederverkäufernachweis

EDI-Vereinbarung

Zuordnungsvereinbarung


Veröffentlichung Netzengpässe gem. § 15 Abs. 4, 5 StromNZV
Derzeit sind im Netzgebiet der Stadtwerke Meiningen GmbH keine Netzengpässe bekannt.

Bestätigung nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Die von der Stadtwerke Meiningen GmbH verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.