Netzstrukturdaten
Veröffentlichungspflichten nach § 40 GasNZV
Die Stadtwerke Meiningen GmbH betreibt ein örtliches Gasverteilnetz. Das Netz ist nicht in Teilnetze eingeteilt. Die Stadtwerke Meiningen GmbH betreibt ein Mittel- und Niederdrucknetz.Die Druckstufen sind wie folgt abgegrenzt:
- Mitteldruck: > 100 mbar; = 1 bar
- Niederdruck : = 100 mbar
Im Folgenden kommt die Stadtwerke Meiningen GmbH der Veröffentlichungspflicht nach § 40 Abs. 1 GasNZV nach. Als Örtlicher Verteilnetzbetreiber ist sie von den Verpflichtungen aus § 40 Abs. 1 Nr. 1-6 GasNZV befreit.
Gasbeschaffenheit (§ 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV)
monatliche AbrechnungsbrennwerteBrennwertveröffentlichung 2022
Brennwertveröffentlichung 2021
Brennwertveröffentlichung 2020
Brennwertveröffentlichung 2019
Brennwertveröffentlichung 2018
Brennwertveröffentlichung 2017
Brennwertveröffentlichung 2016
Brennwertveröffentlichung 2015
Die Brennwerte gelten für alle Ausspeisepunkte des Netzes der Stadtwerke Meiningen GmbH
Regeln für den Anschluss und den Zugang von Anlagen und Netzen (§ 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV)
Für den Anschluss von in Niederdruck versorgten Kunden gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) und die dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Meiningen GmbH. (Vgl. Netzanschluss - Allgemeine Bedingungen und - Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Meiningen GmbH zu den Allgemeinen Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck)
Standardlastprofile (§ 40 Abs. 1 Nr. 9 GasNZV)
Die Informationen zum Lastprofilverfahren der Stadtwerke Meiningen GmbH sind in der Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag – Lastprofilverfahren zu finden.
Zuordnung von Entnahmestellen zu Marktgebieten (§ 40 Abs. 1 Nr. 10 GasNZV)
Die Entnahmestellen im Netz der Stadtwerke Meiningen GmbH liegen bis 31.09.2018 alle im Marktgebiet NetConnect. Ab 01.10.2018 befinden sich aufgrund des Marktgebietswechsels alle Entnahmestellen im Marktgebiet GASPOOL.
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 40 Abs. 1 Nr. 11 GasNZV)
Die Mindestanforderungen sind in unserem Lieferantenrahmenvertrag geregelt, den Sie unter Netzzugang finden.
Ansprechpartner (§ 40 Abs. 1 Nr. 12 GasNZV)
Kontaktdaten (Gas)gültig ab 01.03.2019