Netzentgelte


Die Stadtwerke Meiningen GmbH stellen ihr Versorgungsnetz gemäß § 20 EnWG diskriminierungsfrei für die Belieferung von Letztverbrauchern zur Verfügung.

Gemäß § 27 Abs. 1 GasNEV veröffentlichen wir die in unserem Gasverteilnetz gültigen Netznutzungsentgelte.

Das EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die Stadtwerke Meiningen GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2022 ermittelt und darauf aufbauend die Netzentgelte für das Jahr 2022 kalkuliert. Die Stadtwerke Meiningen GmbH behält sich bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und neu zu veröffentlichen.

Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2022

Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2021

Preisblatt Netznutzungsentgelte
- gültig ab 01.01.2020 

Preisblatt Netznutzungsentgelte
- gültig ab 01.01.2019

Preisblatt Netznutzungsentgelte
- gültig ab 01.01.2018

Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2017