Netzeinspeisung
Datenerhebung EEG - Meldung von EE-anlagen an die Bundesnetzagentur
Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sind seit dem 01.07.2017 gemäß § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen nach Maßgabe der §§ 6,7 MaStRV registrieren zu lassen, wenn sie:
- eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage aufgrund eines Bundesgesetzes erhalten haben,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
- ihre Anlage endgültig stilllegen,
- als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
- erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.
- Projekte gem. § 5 Abs. 4 MaStRV planen
Meldungen sind ausschließlich im Marktstammdatenregister möglich und müssen spätestens einen Monat nach Eintritt des Ereignisses/der Änderung bspw. der Inbetriebnahme einer Anlage gemacht werden.
Den Zugang zum Meldeportal der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.marktstammdatenregister.de