Grund- & Ersatzversorgung


Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre zu bestimmen.

Die Feststellung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG hat die Stadtwerke Meiningen GmbH für folgende Konzessionsgebiete vorgenommen:

Konzessionsgebiet Stadt Meiningen:
Im Konzessionsgebiet Stadt Meiningen ist die Stadtwerke Meiningen GmbH Grundversorger - Strom.

Konzessionsgebiete Kühndorf, Christes, Schwarza und Utendorf:
Die Stadtwerke Meiningen GmbH sind in diesen Gemeinden kein Grundversorger.

Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.