Ausgleichsleistungen
Gemäß § 23 EnWG sind Netzbetreiber denen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt dazu verpflichtet, Entgelte für Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Meiningen GmbH als Betreiber des örtlichen Elektrizitätsverteilnetzes in Meiningen führt keinen Ausgleich i. S. d. § 23 EnWG durch.
Von den Netznutzern des örtlichen Verteilnetzes der Stadtwerke Meiningen GmbH werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben.