Netzentgelte
Die Stadtwerke Meiningen GmbH stellt ihre Versorgungsnetze gemäß § 20 EnWG diskrimminierungsfrei für die Belieferung von Letztverbrauchern zur Verfügung.
Gemäß § 27 Abs. 1 StromNEV veröffentlichen wir die in unserem Stromverteilnetz gültigen Netznutzungsentgelte.
Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die Stadtwerke Meiningen GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2022 ermittelt und darauf aufbauend die Netzentgelte für das Jahr 2022 kalkuliert. Die Stadtwerke Meiningen GmbH behält sich bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und neu zu veröffentlichen.
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2022
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2021
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2020
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2019
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2018
Referenzpreisblatt Netznutzungsentgelte gem. § 18 Abs. 2 StromNEV- gültig ab 01.01.2019
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2017
Preisblatt Netznutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2016
Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität
Die Stadtwerke Meiningen GmbH stellt ihren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG) bereit: Wiederverkäufernachweis Stadtwerke Meiningen GmbH.