Messstellenbetrieb


Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)
ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden zugleich die Messzugangsverordnung und die §§ 21b-i EnWG aufgehoben.

Das MStbG trifft Regelungen zu folgenden Themen:
• zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
• zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs,
• zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
• zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
• zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
• zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren Daten zur Abwicklung des Messstellenbetriebs.

Die Regelungen des MsbG betreffen sowohl die Sparte Strom als auch die Sparte Gas.

Mit den im Folgendem am häufigsten gestellten Fragen (FAQ's), möchten wir Ihnen lieber Kunde weitere Informationen geben, die Ihnen eine bessere
Nachvollziehbarkeit unserer Umsetzung des MsbG erlauben.

Die Stadtwerke Meiningen GmbH sind grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 2 Abs. 4 MStbG

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom, § 9 Abs. 1 Nr. 3 MStbG

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas, § 9 Abs. 1 Nr. 3 MStbG

Messstellennutzervertrag Strom, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MStbG

Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgeltes für intelligente Messtechnik

Übersicht der Standard und Zusatzleistungen, § 35 MStbG

Preisblattkatalog zu Standard- und Zusatzleistungen

Preisblattkatalog zum Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme

Kontaktdaten grundzuständiger Messstellenbetreiber