Netzeinspeisung Biogas
Neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben zum Netzanschluss hat der Netzbetreiber Regelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu machen.
§ 33 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GasNZV - Angaben für die Prüfung des Netzanschlusses
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen?Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt. Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage an das Ortsverteilnetz der Stadtwerke Meiningen GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:
- Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
- Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
- Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe / Leistung der Anlage [Nm³/h]
- Substrateinsatz
- eventuell mögliche Abnehmer
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
- erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten
- und Gasbegleitstoffe nach (DVGW-Arbeitsblatt G260)
Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Stadtwerke Meiningen GmbH prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.