Netzanschluss Erzeugung


Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die erforderlichen Informationen und Hinweise zur Einspeisung aus EEG- und KWK-G-Anlagen bereit.


Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage verwenden Sie bitte nachfolgende Formblätter:

Allgemeine Informationen

Anmeldung zum Netzanschluss (ANA)

Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlagen

Datenerfassungsblatt KWK (BHKW), Wasser-, Windkraftanlagen

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung 30 kW bis 150 kW

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung 150 kW bis 500 kW

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung größer 500 kW

Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen nach dem EEG

Inbetriebnahmeerklärung des Anlagenbetreibers

Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen

Umsetzung § 9 EEG - Einsatz von Steuerungstechnik

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements

Kauf- und Nutzungsvertrag Fernwirktechnik



Hinweise und Informationen zum Betrieb von Erzeugungsanlagen

§ 14 EEG 2017 „Einspeisemanagement“:
Im Hinblick auf §§ 14 Abs. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 EnWG und gemäß §§ 9 i. V. m. 14 EEG sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber.


Bilanzkreiszuordnung und Direktvermarktung:
Anlagenbetreiber können Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, nach Maßgabe der §§ 20-21a EEG 2017 an Dritte veräußern.
Für die An- und Abmeldung Ihrer Erzeugungsanlage verwenden Sie folgende Formulare der Bundesnetzagentur.

Ergänzende Informationen zur Direktvermarktung

Es gelten ausschließlich die durch die Bundesnetzagentur ab 01.10.2017 festgelegten Vorgaben (BK6-16-200) für die automatisierte und standardisierte Abwicklung
des Netzzuganges von Erzeugungsanlagen zur An-,Ab- und Ummeldung im Rahmen der Direktvermarktung.
Ausschließlich Anlagenbetreiber können für die Anmeldung von Bilanzkreiswechseln / Erstzuordnung von Neuanlagen / Rückzuordnung von Anlagen das folgende Formular nutzen.

Anlage 4 (BK6-16-200) MPES-Formular

Das folgende Formular ist als Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Marktprämie zu nutzen.

Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach § 20 EEG 2017